Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird das 4,0-Fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich die Gewerbesteuer daher weitgehend aus. Der Mindesthebesatz beträgt 200 %.
FAQ
Wie viel Gewerbesteuer bei 80.000 € Gewinn und 400 % Hebesatz?
7.770 €, die fast vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Quellen (Stand 06.11.2026): §§ 11, 16 GewStG; § 35 EStG.