Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Kalendertag; den Rest bis zum durchschnittlichen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei (Progressionsvorbehalt).
FAQ
Bekomme ich im Mutterschutz mein volles Netto?
Ja, Krankenkasse und Arbeitgeber zusammen zahlen Ihr durchschnittliches Netto.
Quellen (Stand 06.11.2026): § 19, § 20 MuSchG; § 24i SGB V.