Kranken- und Pflegeversicherung in der Rente
Wer gesetzlich krankenversichert ist und die Vorversicherungszeit erfüllt (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert), wird in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Beiträge werden direkt von der Rente abgezogen.
Die Beitragssätze 2026
| Beitrag | Gesamt | Ihr Anteil als Rentner |
|---|---|---|
| Allgemeiner Krankenversicherungsbeitrag | 14,6 % | 7,3 % (die Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte) |
| Zusatzbeitrag Ihrer Kasse | Ø 2,9 % (2026 und 2027) | die Hälfte, im Schnitt 1,45 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 3,6 % – Rentner zahlen allein |
| Kinderlosenzuschlag Pflege | +0,6 % | 4,2 % für Kinderlose |
Beispiel: 1.500 € Rente, kinderlos
Krankenversicherung: 1.500 × 8,75 % = 131,25 €. Pflegeversicherung: 1.500 × 4,2 % = 63,00 €. Nettorente (Rentenbeginn 2026): 1.302,17 €. Mit Kindern wären es 1.309,83 €.
Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse macht den Unterschied
Die Kassen setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Für 2027 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erneut auf 2,9 % festgelegt; einzelne Kassen liegen deutlich darüber oder darunter. Erhöht Ihre Kasse den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
| Zusatzbeitrag der Kasse | Krankenversicherung (1.500 €, mit Kindern) | Nettorente |
|---|---|---|
| 2,2 % | 126,00 € | 1.314,33 € |
| 2,9 % | 131,25 € | 1.309,83 € |
| 3,5 % | 135,75 € | 1.306,00 € |
| 4,4 % | 142,50 € | 1.300,25 € |
Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, wird der neue Beitrag von der Rente erst zwei Monate später abgezogen. Das ist gesetzlich so geregelt und kein Fehler.
Was gilt für Betriebsrenten und andere Einkünfte?
- Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) sind ebenfalls beitragspflichtig, und zwar mit dem vollen Beitragssatz. In der Krankenversicherung gibt es einen monatlichen Freibetrag, in der Pflegeversicherung nur eine Freigrenze.
- Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten sind für pflichtversicherte Rentner beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.
Kinderlos – auch wenn die Kinder längst erwachsen sind?
Nein: Wer mindestens ein Kind hat (auch Adoptiv- oder Stiefkinder), zahlt dauerhaft 3,6 %. Die zusätzlichen Abschläge für zwei bis fünf Kinder gelten nur, solange die Kinder unter 25 sind – das betrifft Rentner selten. Wer vor 1940 geboren ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag. Den Nachweis über Kinder verlangt die Rentenversicherung nur einmal.
Privat versichert in der Rente?
Wer privat krankenversichert ist, zahlt seinen Beitrag weiter direkt an die Versicherung – unabhängig von der Rentenhöhe. Dafür gibt es auf Antrag einen Zuschuss der Rentenversicherung in Höhe von 7,3 % der Rente plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Der Antrag sollte zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 nur noch in Ausnahmefällen möglich.
FAQ
Wie viel Krankenversicherung zahlen Rentner 2026?
7,3 % der Bruttorente plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der Krankenkasse – im Durchschnitt zusammen 8,75 %.
Wie hoch ist die Pflegeversicherung für kinderlose Rentner?
4,2 % der Bruttorente. Bei 1.500 € sind das 63,00 € im Monat statt 54,00 € mit Kindern.
Wann wird ein höherer Zusatzbeitrag von der Rente abgezogen?
Mit zwei Monaten Verzögerung. Eine Erhöhung zum 1. Januar wirkt sich bei der Rente erst ab März aus.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Pressemitteilungen vom 20.02.2026 zum Besteuerungsanteil und zur Rentenanpassung 2026: +4,24 %, Rentenwert 42,52 €); § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG; BMG: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 % (2026 und 2027); § 55 SGB XI (Pflegeversicherung 3,6 % / 4,2 %); § 32a EStG Tarif 2026. Stand: 5. November 2026.