🇩🇪 2026
🇩🇪 Stand 2026

Überstunden-Rechner

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Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nicht; er ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Zuschläge für Nacht- (25 %), Sonntags- (50 %) und Feiertagsarbeit (125–150 %) sind bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde steuerfrei.

FAQ

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nein, nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG.

Quellen (Stand 06.11.2026): § 3b EStG; ArbZG.

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