Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nicht; er ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Zuschläge für Nacht- (25 %), Sonntags- (50 %) und Feiertagsarbeit (125–150 %) sind bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde steuerfrei.
FAQ
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nein, nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG.
Quellen (Stand 06.11.2026): § 3b EStG; ArbZG.