Gesetzlich: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei 5 Tagen. Bei Teilzeit: Urlaub × Arbeitstage ÷ 5. Im Ein- oder Austrittsjahr steht für jeden vollen Monat 1/12 zu (nach 6 Monaten Wartezeit bei Austritt in der 2. Jahreshälfte voller Anspruch).
FAQ
Wie viel Urlaub bei 3 Tagen pro Woche?
Bei 30 Tagen Vertragsurlaub: 18 Tage.
Quellen (Stand 06.11.2026): §§ 3–5 BUrlG.