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👶 Kinder- und Ausbildungszulagen
Monatliche Familienzulagen über den Arbeitgeber.
Höhe: Mindestens CHF 215 (Kinder) bzw. CHF 268 (Ausbildung) pro Monat
Wer bekommt es: Arbeitnehmende und Selbständige mit Kindern
🤱 Mutterschaftsentschädigung
Erwerbsersatz nach der Geburt.
Höhe: 80 % des Lohns während 14 Wochen (mit Tageshöchstbetrag)
Wer bekommt es: Erwerbstätige Mütter
💼 Arbeitslosenentschädigung
Taggelder bei Arbeitslosigkeit.
Höhe: 70 % bzw. 80 % des versicherten Verdienstes
Wer bekommt es: Personen mit mind. 12 Beitragsmonaten in 2 Jahren
🩺 Prämienverbilligung
Kantonaler Zuschuss an die Krankenkassenprämie.
Höhe: Je nach Kanton und Einkommen
Wer bekommt es: Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
🧓 AHV-Altersrente
Rente der 1. Säule ab dem Referenzalter.
Höhe: Abhängig von Beitragsjahren und Einkommen
Wer bekommt es: Versicherte ab Referenzalter 65
➕ Ergänzungsleistungen
Zusätzliche Leistungen, wenn AHV/IV nicht zum Leben reicht.
Höhe: Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen
Wer bekommt es: Bezüger/innen von AHV- oder IV-Renten
Viele Leistungen (z. B. Prämienverbilligung) sind kantonal geregelt; die Beträge unterscheiden sich je nach Wohnkanton.
FAQ
Wie hoch ist die Kinderzulage in der Schweiz?
Mindestens CHF 215 pro Kind und Monat, die Ausbildungszulage mindestens CHF 268; viele Kantone zahlen mehr.
Quellen (geprüft am 7.11.2026): BSV, ch.ch, AHV-IV Merkblätter, arbeit.swiss.