Kirchensteuer: 8 % (BY, BW) bzw. 9 % der Einkommensteuer (vereinfachte Bemessung ohne Kinderfreibeträge). Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar.
FAQ
Wie viel Kirchensteuer bei 50.000 €?
Bei 9 % rund 950 € im Jahr (Einzelveranlagung).
Quellen (Stand 06.11.2026): § 51a EStG; Kirchensteuergesetze der Länder.