🇩🇪 2026
§ 32a ESTG · GRUNDFREIBETRAG 12.348 € · SPLITTING

Einkommensteuer-Rechner 2026

Wie viel Einkommensteuer fällt auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an – und bekommen Sie mit der Steuererklärung etwas zurück? Hier sehen Sie es auf den Euro genau.

Ihre Angaben

Der Einkommensteuertarif 2026

ZonezvE 2026 (Single)SteuersatzzvE 2025
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %bis 12.096 €
1. Progressionszone12.349 – 17.799 €14 % bis ca. 24 %12.097 – 17.443 €
2. Progressionszone17.800 – 69.878 €ca. 24 % bis 42 %17.444 – 68.480 €
Spitzensteuersatz69.879 – 277.825 €42 %68.481 – 277.825 €
„Reichensteuer“ab 277.826 €45 %ab 277.826 €

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich alle Grenzen (Splittingverfahren): Die Steuer wird auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt. Das lohnt sich vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.

Formeln nach § 32a EStG (2026)

Beispiel: 50.000 € zvE, ledig, 2026

z = (50.000 − 17.799) / 10.000 = 3,2201 → (173,10 · 3,2201 + 2.397) · 3,2201 + 1.034,87 = 10.548 € Einkommensteuer (21,1 % im Durchschnitt). Der Soli entfällt, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 € liegt.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das zvE. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an das Finanzamt geht – wichtig für Gehaltserhöhung, Bonus oder Werbungskosten.

Für 2027 plant die Bundesregierung einen höheren Grundfreibetrag (Regierungsentwurf: 12.564 €). Das ist noch nicht beschlossen und daher hier nicht eingerechnet.

FAQ

Wie viel Einkommensteuer zahlt man bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen?

2026 als Single 10.548 € (Durchschnittssteuersatz 21,1 %), 2025 waren es 10.691 €. Mit Splittingtarif (Ehepaar) sind es 2026 nur 5.700 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €. 2025 lag er bei 12.096 €.

Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz von 42 %?

2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Single) bzw. 139.758 € (Ehepaar). 2025 ab 68.481 €.

Ab wann fällt Solidaritätszuschlag an?

Wenn die Einkommensteuer 2026 über 20.350 € (Ehepaare 40.700 €) liegt; das entspricht für Singles knapp 75.000 € zvE. Danach steigt der Soli gleitend bis auf 5,5 %.

Quellen: § 32a EStG in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 449), § 3 und § 4 SolZG 1995, Bundesfinanzministerium; Steuernews Dezember 2025; finanz.de vom 19.09.2026 (Pläne 2027). Stand: 5. November 2026.

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