Splittingtarif: Warum Ehepaare oft weniger Steuern zahlen
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich gemeinsam veranlagen lassen. Dann gilt das Ehegattensplitting: Das Finanzamt addiert beide Einkommen, halbiert die Summe, berechnet darauf die Steuer nach dem Grundtarif und verdoppelt das Ergebnis.
Beispiel: 80.000 € gemeinsames zvE
80.000 € ÷ 2 = 40.000 €. Die Steuer auf 40.000 € beträgt 2026 7.209 €. Verdoppelt ergibt das 14.418 €. Ein Single mit 80.000 € zvE zahlt dagegen 22.464 € Einkommensteuer plus 251,57 € Soli.
Wie viel bringt das Splitting?
Der Vorteil hängt davon ab, wie ungleich die Einkommen verteilt sind. Bei gleichem Gesamteinkommen von 80.000 € (ohne Kirchensteuer):
| Verteilung (Partner A / B) | Getrennt (Grundtarif) | Zusammen (Splitting) | Splittingvorteil |
|---|---|---|---|
| 80.000 / 0 € | 22.715,57 € | 14.418,00 € | 8.297,57 € |
| 60.000 / 20.000 € | 15.803,00 € | 14.418,00 € | 1.385,00 € |
| 40.000 / 40.000 € | 14.418,00 € | 14.418,00 € | 0,00 € |
Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil. Verdient einer alles, ist er am größten. Das ist auch der Grund, warum es bei der Zusammenveranlagung praktisch nie einen Nachteil gibt.
Wer darf den Splittingtarif nutzen?
- Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben;
- im Jahr der Hochzeit bereits für das ganze Jahr;
- im Todesjahr des Partners und im folgenden Jahr (Witwensplitting);
- nicht: unverheiratete Paare, auch mit Kindern.
Splitting und Steuerklassen
Die Steuerklassen III/V oder IV/IV regeln nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Die endgültige Steuer ergibt sich erst mit der Steuererklärung – mit genau dem Splittingtarif, den dieser Rechner zeigt. Bei III/V ist eine Steuererklärung Pflicht, und Nachzahlungen sind häufig.
Übrigens: Auch der Soli-Freibetrag verdoppelt sich beim Splitting auf 40.700 € Einkommensteuer – bei 80.000 € gemeinsamem zvE fällt daher kein Soli an.
Einzel- oder Zusammenveranlagung: Wann ist getrennt besser?
In den allermeisten Fällen ist die Zusammenveranlagung günstiger oder zumindest gleich. Ausnahmen gibt es, wenn ein Partner hohe Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) erhalten hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, oder Einkünfte, die ermäßigt besteuert werden (z. B. eine Abfindung). Dann kann die Einzelveranlagung im Einzelfall einige Euro sparen. Steuerprogramme und das Finanzamt rechnen die Varianten nicht automatisch für Sie durch – es lohnt sich, beide Möglichkeiten zu vergleichen, bevor Sie die Erklärung abschicken.
Kurz gesagt: Das Splitting ist kein Steuergeschenk für alle Ehen, sondern gleicht unterschiedlich hohe Einkommen aus. Wer gleich viel verdient, zahlt verheiratet genauso viel wie unverheiratet. Den größten Effekt hat es in Familienphasen, in denen ein Partner wegen Kinderbetreuung weniger oder gar nicht arbeitet.
FAQ
Wie viel Steuer zahlt ein Ehepaar mit 80.000 € zvE?
2026 14.418 € Einkommensteuer mit Splittingtarif, kein Soli. Ein Single mit demselben zvE zahlt 22.464 € plus Soli.
Wie wird der Splittingtarif berechnet?
Das gemeinsame zvE wird halbiert, darauf wird die Steuer nach dem Grundtarif berechnet und dann verdoppelt.
Lohnt sich das Splitting, wenn beide gleich viel verdienen?
Nein, dann ist der Vorteil null. Am größten ist er, wenn ein Partner wenig oder nichts verdient.
Quellen: § 32a EStG in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 449), § 3 und § 4 SolZG 1995, Bundesfinanzministerium; Steuernews Dezember 2025; finanz.de vom 19.09.2026 (Pläne 2027). Stand: 5. November 2026.