Der Besteuerungsanteil: Ihr Rentenjahrgang entscheidet
Seit 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise stärker besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab – und dieser Prozentsatz gilt dann für den Rest Ihres Lebens.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|---|---|
| bis 2005 | 50 % | 2022 | 82 % |
| 2010 | 60 % | 2023 | 82,5 % |
| 2015 | 70 % | 2024 | 83 % |
| 2018 | 76 % | 2025 | 83,5 % |
| 2020 | 80 % | 2026 | 84 % |
| 2021 | 81 % | 2027 | 84,5 % |
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg ab 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr halbiert. Die volle Besteuerung (100 %) erreichen erst Rentnerinnen und Rentner, die 2058 in Rente gehen.
Aus dem Prozentsatz wird ein fester Euro-Betrag
Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Rentenjahr in Euro berechnet und dann festgeschrieben: der Rentenfreibetrag. Ein Beispiel: Sie gingen im Juli 2023 in Rente, im Jahr 2024 erhielten Sie 18.000 € Rente. Steuerfrei sind 17,5 % davon = 3.150 € – und zwar in jedem Folgejahr genau diese 3.150 €. Alle späteren Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
Was bedeutet das in Euro?
Für eine Rente von 1.600 € im Monat, je nach Rentenbeginn (vereinfacht mit dem heutigen Rentenbetrag als Basis):
| Rentenbeginn | Anteil | Steuer pro Monat | Nettorente |
|---|---|---|---|
| 2005 | 50,0 % | 0,00 € | 1.402,40 € |
| 2015 | 70,0 % | 0,00 € | 1.402,40 € |
| 2020 | 80,0 % | 6,00 € | 1.396,40 € |
| 2023 | 82,5 % | 12,17 € | 1.390,23 € |
| 2026 | 84,0 % | 16,00 € | 1.386,40 € |
| 2030 | 86,0 % | 21,33 € | 1.381,07 € |
Bei 1.600 € Rente und Rentenbeginn 2023 ergibt der Rechner eine Nettorente von 1.390,23 €. Wer früher in Rente ging, hat einen höheren steuerfreien Anteil; wer später geht, zahlt etwas mehr. Bei kleinen und mittleren Renten bleibt die Steuer dank Grundfreibetrag aber überschaubar.
Ihren Freibetrag finden
Er steht in Ihrem Einkommensteuerbescheid (Erläuterungen zur Anlage R) oder lässt sich aus der jährlichen Rentenbezugsmitteilung ableiten. Tragen Sie ihn im Rechner in das Feld „Rentenfreibetrag laut Bescheid“ ein – dann rechnet der Rechner mit Ihrem echten, festgeschriebenen Wert.
Der Besteuerungsanteil gilt für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischer Versorgungswerke und Rürup-Verträge. Betriebs- und Riester-Renten werden anders besteuert.
Warum gibt es die schrittweise Besteuerung?
Früher wurden Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt und die Rente selbst kaum besteuert. Seit 2005 ist es umgekehrt: Die Beiträge werden nach und nach steuerfrei (seit 2023 vollständig als Sonderausgaben absetzbar), dafür wird die Rente besteuert. Der Übergang über mehrere Jahrzehnte soll verhindern, dass jemand doppelt besteuert wird – also auf Beiträge und Rente gleichermaßen Steuern zahlt. Ob das im Einzelfall gelingt, ist immer wieder Thema vor dem Bundesfinanzhof.
FAQ
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026?
84 %. Für den Rentenjahrgang 2027 sind es 84,5 %, danach steigt der Anteil jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis 100 % im Jahr 2058.
Bleibt der Rentenfreibetrag immer gleich?
Ja. Er wird im ersten vollen Rentenjahr in Euro festgeschrieben. Rentenerhöhungen danach sind vollständig steuerpflichtig.
Welcher Besteuerungsanteil gilt für Rentenbeginn 2023?
82,5 %. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Anteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Pressemitteilungen vom 20.02.2026 zum Besteuerungsanteil und zur Rentenanpassung 2026: +4,24 %, Rentenwert 42,52 €); § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG; BMG: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 % (2026 und 2027); § 55 SGB XI (Pflegeversicherung 3,6 % / 4,2 %); § 32a EStG Tarif 2026. Stand: 5. November 2026.