Pendlerpauschale bei 30 km – so viel bringt sie
30 Kilometer sind ein typischer Arbeitsweg im Speckgürtel einer Stadt. Seit 2026 gibt es für jeden davon 0,38 €. Mit 220 Arbeitstagen und einem Bruttogehalt von 50.000 € (ledig, ohne Kirchensteuer) rechnet der Rechner so:
- Pendlerpauschale: 30 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.508 €.
- Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die ersten 1.230 € werden ohnehin berücksichtigt. Zusätzlich absetzbar sind 1.278 €.
- Steuerwirkung: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt von 38.984 € auf 37.706 €. Die Einkommensteuer fällt von 6.889 € auf 6.492 €.
Ergebnis: Sie sparen rund 397 € im Jahr, also etwa 33 € pro Monat. Jeder zusätzlich absetzbare Euro bringt Ihnen 31,1 % – das ist Ihr Grenzsteuersatz.
Im Vergleich zu 2025
Bis 2025 gab es für die ersten 20 km nur 0,30 €. Für 30 km waren das (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 = 2.156 €. 2026 sind es 2.508 € – also 352 € mehr Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz um 31 % bedeutet das gut 100 € zusätzliche Erstattung.
30 km bei verschiedenen Gehältern
Die Ersparnis hängt vom Steuersatz ab: je höher das Einkommen, desto mehr bringt derselbe Kilometer. 30 km, 220 Tage, ohne Kirchensteuer:
| Brutto pro Jahr | Ersparnis ledig | Grenzsteuersatz | Ersparnis Splitting* |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 326 € | 25,5 % | 0 € |
| 40.000 € | 361 € | 28,2 % | 244 € |
| 50.000 € | 397 € | 31,1 % | 312 € |
| 60.000 € | 432 € | 33,8 % | 332 € |
| 80.000 € | 508 € | 39,7 % | 368 € |
| 100.000 € | 601 € | 47,0 % | 408 € |
* Verheiratet, Partner ohne eigenes Einkommen (Splittingtarif). Bei zwei Einkommen hängt es vom gemeinsamen Einkommen ab.
Und mit zwei Homeoffice-Tagen pro Woche?
Arbeiten Sie zwei Tage pro Woche zu Hause, sind es etwa 132 Bürotage und 88 Homeoffice-Tage. Dann ergibt sich: 30 × 132 × 0,38 € = 1.505 € Pendlerpauschale plus 88 × 6 € = 528 € Homeoffice-Pauschale, zusammen 2.033 €. Die Steuerersparnis liegt laut Rechner dann bei 250 € – weniger als bei fünf Bürotagen, aber immer noch spürbar. Tragen Sie Ihre eigenen Tage einfach oben ein.
Geld nicht erst mit der Steuererklärung
Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung warten: Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dann behält Ihr Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ein. Das geht, wenn Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag um mehr als 600 € übersteigen – bei 30 km und 220 Tagen ist das mit 1.278 € erfüllt. Wer einen Freibetrag nutzt, muss allerdings eine Steuererklärung abgeben.
FAQ
Wie hoch ist die Pendlerpauschale bei 30 km?
30 km × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 2.508 € im Jahr 2026. Davon wirken 1.278 € über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus.
Wie viel Steuern spare ich bei 30 km und 50.000 € brutto?
Ledig und ohne Kirchensteuer etwa 397 € im Jahr (rund 33 € pro Monat). Mit Splittingtarif (Partner ohne Einkommen) sind es 312 €.
Wie viel mehr bringt die neue Pendlerpauschale bei 30 km?
352 € mehr Werbungskosten als 2025: 2.508 € statt 2.156 €, weil auch die ersten 20 km jetzt mit 0,38 € statt 0,30 € zählen.
Quellen: Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I, verkündet 23.12.2025), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG (1.230 €); § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice); § 32a EStG 2026; § 3 SolZG. Zweitquellen: lohn-info.de, Finanztip (Stand Oktober 2026). Geprüft am 5. November 2026.