Pendlerpauschale bei 50 km – Fernpendler profitieren
Wer jeden Tag 50 km pro Strecke fährt, hat hohe Kosten – und bekommt dafür auch eine spürbare Entlastung. Seit 2026 zählt jeder Kilometer mit 0,38 €. Unser Beispiel: 50 km, 220 Arbeitstage, 60.000 € brutto, ledig, ohne Kirchensteuer, mit dem eigenen Auto.
- 50 km × 220 × 0,38 € = 4.180 € Pendlerpauschale.
- Minus 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 2.950 € zusätzlich absetzbar.
- Bei einem Grenzsteuersatz von 33,6 % ergibt das 990 € Steuerersparnis im Jahr.
Mit 9 % Kirchensteuer wären es 1.079 €, weil sich auch die Kirchensteuer mitverringert.
Gut zu wissen: Mit der Pauschale sind alle normalen Fahrtkosten abgegolten – Benzin oder Strom, Verschleiß, Versicherung und auch Parkgebühren am Arbeitsplatz. Sie müssen also keine Tankbelege sammeln.
Auto oder Bahn: der Höchstbetrag
Mit dem eigenen Pkw oder Firmenwagen gibt es keine Obergrenze. Fahren Sie dagegen mit Bus und Bahn, Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft (als Mitfahrer), ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Bei 50 km und 220 Tagen liegen Sie mit 4.180 € knapp darunter – bei 990 € Ersparnis ändert sich also nichts. Ab etwa 54 km (bei 220 Tagen) greift die Grenze. Mit dem Deutschlandticket fahren Sie aber oft günstiger: Dann zählt trotzdem die volle Pauschale, nicht der Ticketpreis.
Längere Strecken im Überblick
Eigenes Auto, 220 Tage, 60.000 € brutto, ledig:
| Einfache Strecke | Pendlerpauschale | Ersparnis pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|---|
| 40 km | 3.344 € | 712 € | 59 € |
| 50 km | 4.180 € | 990 € | 83 € |
| 60 km | 5.016 € | 1.265 € | 105 € |
| 70 km | 5.852 € | 1.538 € | 128 € |
| 80 km | 6.688 € | 1.809 € | 151 € |
| 100 km | 8.360 € | 2.342 € | 195 € |
Fahrgemeinschaft: Fahrer und Mitfahrer
Fahren Sie mit Kollegen zusammen, bekommt jeder die Pauschale für seine eigene Entfernung. Wer selbst fährt, hat keinen Höchstbetrag; Umwege, um andere abzuholen, zählen allerdings nicht mit. Wer mitfährt, ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Wechseln Sie sich ab, gilt die Grenze nur für die Tage, an denen Sie Mitfahrer sind.
Tipps für Fernpendler
- Freibetrag beantragen: Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bekommen Sie das Geld schon monatlich statt erst mit dem Steuerbescheid.
- Zweitwohnung? Haben Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung am Arbeitsort, kann die doppelte Haushaltsführung günstiger sein. Das lohnt sich, durchzurechnen.
- Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können zusätzlich zur Pauschale als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Arbeitstage realistisch angeben: Urlaub, Krankheit und Homeoffice abziehen. 220 Tage sind ein guter Wert für eine Fünftagewoche; bei ungewöhnlich vielen Tagen fragt das Finanzamt eher nach.
FAQ
Wie hoch ist die Pendlerpauschale bei 50 km?
50 km × 220 Tage × 0,38 € = 4.180 € im Jahr 2026, ohne Höchstbetrag beim eigenen Auto.
Wie viel Steuern spare ich bei 50 km?
Bei 60.000 € brutto, ledig und ohne Kirchensteuer etwa 990 € im Jahr, also rund 83 € pro Monat.
Gilt bei 50 km mit der Bahn der Höchstbetrag?
Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt bei Bus und Bahn. Bei 220 Tagen erreichen Sie ihn ab etwa 54 km. Mit 50 km (4.180 €) bekommen Sie also die volle Pauschale.
Quellen: Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I, verkündet 23.12.2025), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG (1.230 €); § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice); § 32a EStG 2026; § 3 SolZG. Zweitquellen: lohn-info.de, Finanztip (Stand Oktober 2026). Geprüft am 5. November 2026.