Pendlerpauschale mit Bus, Bahn und Deutschlandticket
Viele denken, die Pendlerpauschale gibt es nur fürs Auto. Das stimmt nicht: Sie hängt nicht vom Verkehrsmittel ab. Auch wer mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommt, bekommt 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Und das Schöne daran: Die Pauschale ist oft deutlich höher als das, was Sie tatsächlich für das Ticket bezahlen.
Ein Beispiel mit dem Deutschlandticket
Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 € im Monat, also 756 € im Jahr. Bei 35 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen:
- Pendlerpauschale: 35 × 220 × 0,38 € = 2.926 €
- Ticketkosten: 756 € – niedriger, also zählt die Pauschale.
- Über dem Pauschbetrag von 1.230 €: 1.696 €
- Steuerersparnis bei 45.000 € brutto (ledig): 502 € im Jahr.
Sie sparen also fast so viel Steuern, wie das Ticket in acht Monaten kostet.
Die zwei Sonderregeln für Bus und Bahn
- Höchstbetrag 4.500 €: Ohne eigenes oder überlassenes Auto ist die Pauschale pro Jahr auf 4.500 € begrenzt. Bei 220 Tagen erreichen Sie das ab etwa 54 km.
- Höhere Ticketkosten zählen: Wenn Ihre tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn über der Pauschale (bzw. über 4.500 €) liegen, dürfen Sie stattdessen die Ticketkosten ansetzen. Das betrifft vor allem kurze Strecken mit teuren Monatskarten oder Bahncard 100.
| Einfache Strecke | Pauschale (220 Tage) | Ticket pro Jahr | Angesetzt | Ersparnis* |
|---|---|---|---|---|
| 5 km | 418 € | 756 € | 756 € | 0 € |
| 10 km | 836 € | 756 € | 836 € | 0 € |
| 20 km | 1.672 € | 756 € | 1.672 € | 132 € |
| 35 km | 2.926 € | 756 € | 2.926 € | 502 € |
| 54 km | 4.514 € | 756 € | 4.500 € | 959 € |
| 60 km | 5.016 € | 756 € | 4.500 € | 959 € |
* Ledig, 45.000 € brutto, ohne Kirchensteuer, keine weiteren Werbungskosten. Beim Deutschlandticket ist die Pauschale ab etwa 10 km höher als der Ticketpreis.
Jobticket vom Arbeitgeber: Achtung
Bekommen Sie das Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket oder einen steuerfreien Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG), wird dieser Betrag auf Ihre Pendlerpauschale angerechnet – er steht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17. Der Rechner berücksichtigt das nicht; in der Steuererklärung rechnet das Finanzamt den Betrag automatisch gegen. Versteuert Ihr Arbeitgeber das Ticket pauschal mit 25 %, wird nichts angerechnet.
Fahrgemeinschaft und Park & Ride
Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft bekommen ebenfalls die Pauschale, aber mit dem Höchstbetrag von 4.500 €. Fahren Sie mit dem Auto zum Bahnhof und dann weiter mit der Bahn, wird die Strecke aufgeteilt: Der Autoteil ist unbegrenzt, der Bahnteil zählt zum Höchstbetrag.
FAQ
Bekomme ich die Pendlerpauschale auch mit dem Deutschlandticket?
Ja. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Bei 35 km und 220 Tagen sind das 2.926 € – viel mehr als die 756 € für das Ticket.
Wie hoch ist der Höchstbetrag bei Bus und Bahn?
4.500 € im Jahr. Liegen Ihre tatsächlichen Ticketkosten höher, dürfen Sie diese stattdessen ansetzen. Für das eigene Auto gibt es keinen Höchstbetrag.
Wird ein steuerfreies Jobticket angerechnet?
Ja. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zur Arbeit (§ 3 Nr. 15 EStG) mindern die Pendlerpauschale. Bei pauschal mit 25 % versteuerten Jobtickets erfolgt keine Anrechnung.
Quellen: Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I, verkündet 23.12.2025), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG (1.230 €); § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice); § 32a EStG 2026; § 3 SolZG. Zweitquellen: lohn-info.de, Finanztip (Stand Oktober 2026). Geprüft am 5. November 2026.