🇩🇪 2026
GUIDE · § 34 ESTG · SEIT 2025

Die Fünftelregelung in der Steuererklärung

Seit 2025 bekommen Sie den Steuervorteil für Abfindungen nur noch mit der Steuererklärung. Was das bedeutet und wie viel Sie zurückholen.

Ihre Angaben

Die Fünftelregelung seit 2025: nur noch über die Steuererklärung

Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Mit dem Wachstumschancengesetz ist das seit dem 1. Januar 2025 vorbei: Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer so ein, als wäre die Abfindung normaler Lohn. Den Vorteil gibt es nur noch, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie die Fünftelregelung rechnet

  1. Steuer auf das zvE ohne Abfindung berechnen.
  2. Steuer auf das zvE plus ein Fünftel der Abfindung berechnen.
  3. Die Differenz mal fünf ist die Steuer auf die Abfindung.

So wird die Abfindung zum Steuersatz besteuert, der bei einer Verteilung auf fünf Jahre gelten würde.

Beispiel: 40.000 € Abfindung, 30.000 € übriges Gehalt

Steuer ohne Fünftelregelung: 13.062 €. Mit Fünftelregelung: 10.845 €. Erstattung über die Steuererklärung: 2.217 €.

Wann bringt sie viel, wann wenig?

Übriges Bruttogehalt (40.000 € Abfindung)Ohne FünftelMit FünftelVorteil
0 €7.209 €0 €7.209 €
15.000 €10.833 €6.390 €4.443 €
30.000 €13.062 €10.845 €2.217 €
60.000 €16.500 €14.596 €1.905 €
100.000 €18.646 €18.646 €0 €

Faustregel: Der Vorteil ist am größten bei niedrigem übrigem Einkommen – etwa wenn Sie nach dem Ausscheiden arbeitslos sind oder in Rente gehen. Liegen Sie ohnehin im Spitzensteuersatz, bringt die Fünftelregelung kaum noch etwas.

Voraussetzungen

So tragen Sie es ein

In ELSTER tragen Sie die Abfindung in der Anlage N als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung ein. Der Arbeitgeber weist sie auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aus (seit 2025 in der Regel in Zeile 19 als nicht ermäßigt besteuerte Entschädigung). Prüfen Sie den Steuerbescheid: Die Fünftelregelung muss dort ausgewiesen sein.

Was tun, wenn das Geld vorher knapp wird?

Weil der Arbeitgeber seit 2025 mehr Lohnsteuer einbehält, fehlt Ihnen der Vorteil bis zum Steuerbescheid. Geben Sie die Steuererklärung für das Auszahlungsjahr deshalb möglichst früh im Folgejahr ab – über ELSTER ab Januar. Wer im Auszahlungsjahr bereits eine Einkommensteuer-Vorauszahlung festgesetzt bekommen hat oder zusätzlich hohe Werbungskosten hat, kann beim Finanzamt beantragen, diese anzupassen. Eine Erstattung vor Ablauf des Jahres ist allerdings nicht möglich.

FAQ

Gibt es die Fünftelregelung 2026 noch?

Ja. Seit 2025 wird sie aber nicht mehr beim Lohnsteuerabzug, sondern nur noch in der Einkommensteuererklärung angewendet.

Wie viel bringt die Fünftelregelung bei 40.000 € Abfindung?

Bei 30.000 € übrigem Gehalt (ledig) 2.217 €. Bei sehr hohem übrigem Einkommen deutlich weniger.

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Nicht gesondert: Sie geben die Abfindung in der Anlage N an, das Finanzamt prüft die Voraussetzungen und rechnet automatisch.

Quellen: §§ 24, 34 und 39b EStG (Änderung durch das Wachstumschancengesetz, gültig ab 1.1.2025), § 32a EStG Tarif 2026, SolZG 1995; Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (RV 101.400 €, KV 69.750 €). Stand: 5. November 2026.

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