So wird eine Abfindung besteuert
Eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes ist sozialversicherungsfrei, aber voll einkommensteuerpflichtig. Weil sie auf einen Schlag kommt, würde sie Ihren Steuersatz kräftig nach oben treiben. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert das: Das Finanzamt rechnet so, als hätten Sie die Abfindung über fünf Jahre verteilt bekommen.
| Schritt | Rechnung |
|---|---|
| 1 | Steuer auf das normale zvE berechnen |
| 2 | Steuer auf zvE + ⅕ der Abfindung berechnen |
| 3 | Differenz × 5 = Steuer auf die Abfindung |
| 4 | Soli und Kirchensteuer auf die Gesamtsteuer |
Wichtig seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Zuerst wird also mehr einbehalten; die Differenz holen Sie sich mit der Steuererklärung für das Auszahlungsjahr zurück. Der Rechner zeigt beide Werte.
Beispiel: 30.000 € Abfindung bei 45.000 € Gehalt (ledig, 2026)
Das geschätzte zvE ohne Abfindung liegt bei 34.959 €. Ohne Fünftelregelung kostet die Abfindung 10.531 € Steuer (so viel behält der Arbeitgeber ein), mit Fünftelregelung 9.285 €. Über die Steuererklärung bekommen Sie also 1.246 € zurück; netto bleiben 20.715 €. Je niedriger Ihr übriges Einkommen, desto größer der Vorteil.
Voraussetzungen
- Die Abfindung wird in einem Kalenderjahr ausgezahlt (kleine Teilzahlungen bis 10 % sind unschädlich).
- Es entsteht eine Zusammenballung: Sie haben im Auszahlungsjahr insgesamt mehr Einnahmen, als Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehabt hätten.
Vereinfachte Schätzung des zvE: Gehalt minus Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung 2026), Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €.
FAQ
Muss man auf eine Abfindung Sozialabgaben zahlen?
Nein. Eine echte Entlassungsentschädigung ist beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur Einkommensteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer fallen an.
Gibt es die Fünftelregelung 2026 noch?
Ja, aber nur noch in der Einkommensteuererklärung. Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug ohne Fünftelregelung; den Vorteil erhalten Sie als Erstattung.
Wie viel bleibt von 30.000 € Abfindung?
Bei 45.000 € übrigem Bruttogehalt (ledig, ohne Kirchensteuer) 20.715 € netto nach der Steuererklärung (Steuer 9.285 €). Beim Lohnsteuerabzug werden zunächst 10.531 € einbehalten.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Sonst kann das Arbeitslosengeld ruhen. Eine Sperrzeit droht vor allem bei einem Aufhebungsvertrag.
Quellen: §§ 24, 34 und 39b EStG (Änderung durch das Wachstumschancengesetz, gültig ab 1.1.2025), § 32a EStG Tarif 2026, SolZG 1995; Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (RV 101.400 €, KV 69.750 €). Stand: 5. November 2026.