Schenken alle zehn Jahre: so funktioniert die 10-Jahres-Frist
Die Freibeträge der Schenkungsteuer gelten nicht einmal im Leben, sondern je zehn Jahre (§ 14 ErbStG). Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Ist eine Schenkung älter als zehn Jahre, steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.
Beispiel: Eltern schenken dem Sohn in zwei Schritten
Die Mutter schenkt ihrem Sohn 2020 einmal 200.000 € und 2026 weitere 300.000 €. Für die zweite Schenkung rechnet das Finanzamt:
- Gesamterwerb in zehn Jahren: 200.000 + 300.000 = 500.000 €
- − Freibetrag Kind: 400.000 €
- = steuerpflichtig: 100.000 €, Steuersatz 11 %
- − fiktive Steuer auf die erste Schenkung: 0 € (sie lag unter dem Freibetrag)
Schenkungsteuer auf die zweite Schenkung: 11.000 €. Hätte die Mutter mit der zweiten Schenkung bis 2030 gewartet, wäre sie mit 0 € komplett steuerfrei gewesen.
| Szenario (Kind) | Schenkungsteuer |
|---|---|
| 300.000 € – keine Vorschenkung in 10 Jahren | 0 € |
| 300.000 € – 200.000 € Vorschenkung vor 6 Jahren | 11.000 € |
| 500.000 € auf einmal | 11.000 € |
Die Freibeträge bei Schenkungen
| Empfänger | Freibetrag alle 10 Jahre |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind, Stiefkind | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Urenkel | 100.000 € |
| Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
| Alle anderen | 20.000 € |
Jeder Elternteil hat einen eigenen Freibetrag: Vater und Mutter zusammen können einem Kind alle zehn Jahre 800.000 € steuerfrei schenken. Großeltern können jedem Enkel je 200.000 € geben.
Was Sie beachten sollten
- Jede Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden – auch wenn keine Steuer anfällt. So ist die Zehnjahresfrist dokumentiert.
- Die zehn Jahre laufen taggenau ab der Ausführung der Schenkung.
- Kettenschenkungen (über einen Umweg, um höhere Freibeträge zu nutzen) erkennt das Finanzamt oft nicht an.
- Im Erbfall werden Schenkungen der letzten zehn Jahre ebenfalls angerechnet.
Typischer Fahrplan für Eltern
Viele Eltern beginnen mit einer ersten Schenkung, wenn die Kinder volljährig sind oder eine Familie gründen – etwa als Zuschuss zum Eigenheim. Zehn Jahre später folgt die nächste Tranche. Wer so plant, kann über 20 oder 30 Jahre ein Vielfaches des einmaligen Freibetrags steuerfrei übertragen. Wichtig ist, dass die Schenkung echt ist: Das Geld muss dem Kind tatsächlich gehören und darf nicht weiter von den Eltern verwaltet werden. Bei Immobilien hilft ein Notar, Rückforderungsrechte und Nießbrauch sauber zu vereinbaren.
Und die Großeltern? Auch sie können die Zehnjahresfrist nutzen: Jeder Großelternteil kann jedem Enkel alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken. Gerade bei größeren Vermögen ist es oft sinnvoll, eine Generation zu überspringen, wenn die eigenen Kinder bereits gut versorgt sind.
FAQ
Wie oft kann man steuerfrei schenken?
Alle zehn Jahre bis zur Höhe des Freibetrags: an Kinder 400.000 €, an den Ehepartner 500.000 €, an Enkel 200.000 € – pro Schenker.
Was passiert, wenn ich innerhalb von zehn Jahren zweimal schenke?
Beide Schenkungen werden addiert. Bei 200.000 € und 300.000 € an ein Kind sind 100.000 € steuerpflichtig: 11.000 € Schenkungsteuer.
Muss man eine steuerfreie Schenkung melden?
Ja, innerhalb von drei Monaten beim Erbschaftsteuer-Finanzamt. Die Meldung ist formlos möglich und dokumentiert den Beginn der Zehnjahresfrist.
Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz §§ 10, 13, 14, 15, 16, 17, 19 (gesetze-im-internet.de); Bundesfinanzministerium; Freibeträge unverändert seit 2009. Stand: 5. November 2026.