🇩🇪 2026
ERBSTG §§ 15, 16, 17, 19 · FREIBETRÄGE 2026

Erbschaftsteuer- & Schenkungsteuer-Rechner

Erben oder schenken: Wählen Sie das Verwandtschaftsverhältnis und den Wert – der Rechner zieht den richtigen Freibetrag ab und wendet Steuerklasse und Härteausgleich an.

Ihre Angaben

Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)

EmpfängerSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Enkel mit verstorbenem ElternteilI400.000 €
EnkelI200.000 €
Urenkel; Eltern und Großeltern bei ErbschaftI100.000 €
Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene EhegattenII20.000 €
Lebensgefährten und alle anderenIII20.000 €

Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der Grenze. Damit ein Euro mehr nicht zu einem Sprung führt, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer auf 50 % (bis 30 % Steuersatz) bzw. 75 % des Betrags über der Grenze.

Beispiel: Kind erbt 500.000 €

500.000 − 400.000 € Freibetrag = 100.000 € steuerpflichtig. Steuerklasse I, bis 300.000 € gilt 11 %: 11.000 € Erbschaftsteuer.

Gut zu wissen

FAQ

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf 500.000 €?

11.000 €: Nach dem Freibetrag von 400.000 € bleiben 100.000 €, die in Steuerklasse I mit 11 % besteuert werden.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für Geschwister?

Nur 20.000 € (Steuerklasse II). Erbt eine Schwester 150.000 €, sind 130.000 € mit 20 % zu versteuern: 26.000 €.

Wie oft kann man steuerfrei schenken?

Alle 10 Jahre bis zum Freibetrag: an jedes Kind 400.000 €, an den Ehepartner 500.000 €, an jedes Enkelkind 200.000 € – von jedem Elternteil bzw. Großelternteil.

Was zahlt der Lebensgefährte ohne Trauschein?

Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag und 30 % Steuer. Bei 200.000 € Erbe sind das 54.000 €.

Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz §§ 10, 13, 14, 15, 16, 17, 19 (gesetze-im-internet.de); Bundesfinanzministerium; Freibeträge unverändert seit 2009. Stand: 5. November 2026.

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