7 % auf Speisen – seit 2026 dauerhaft
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und beim Catering wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % – und zwar unbefristet. Beschlossen wurde das mit dem Steueränderungsgesetz 2025. Zuvor galt der ermäßigte Satz nur befristet in der Corona- und Energiekrise (Juli 2020 bis Dezember 2023); 2024 und 2025 waren es 19 %.
Was gilt für was?
| Leistung | Mehrwertsteuer 2026 |
|---|---|
| Speisen im Restaurant, Café, Imbiss (vor Ort) | 7 % |
| Speisen zum Mitnehmen und Lieferung | 7 % |
| Getränke im Restaurant (auch Kaffee, Wasser, Saft) | 19 % |
| Getränke zum Mitnehmen | 19 % (Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke 7 %) |
| Catering und Kantinenessen | 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke |
Die Getränke bleiben ausdrücklich bei 19 %. Restaurants müssen deshalb weiterhin zwischen Speisen und Getränken trennen.
Beispiel: Restaurantrechnung über 100 €
Auf Ihrer Rechnung stehen 80 € für Essen und 20 € für Getränke (jeweils brutto).
- Essen: 80 € ÷ 1,07 = 74,77 € netto, darin 5,23 € MwSt (7 %)
- Getränke: 20 € ÷ 1,19 = 16,81 € netto, darin 3,19 € MwSt (19 %)
Insgesamt enthält die Rechnung 8,42 € Mehrwertsteuer. Mit 19 % auf alles wären es 15,97 € gewesen.
Sind die Preise gesunken?
Ehrlich gesagt: meist kaum. Viele Wirte haben die Steuersenkung genutzt, um gestiegene Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel aufzufangen. Ein Gericht für 20 € kostet netto bei 7 % rund 18,69 €, bei 19 % wären es 16,81 € gewesen – rechnerisch ist also Spielraum für eine Preissenkung von etwa 10 % vorhanden.
Für Geschäftsessen
Für die Bewirtungskosten eines Unternehmens gilt: 70 % der Nettokosten sind als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer voll – sofern die Rechnung ordnungsgemäß ist. Die getrennte Ausweisung von 7 % und 19 % ist dabei Pflicht.
Was Gastronomen beachten müssen
Die Kasse muss Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Steuersätzen buchen. Bei Kombiangeboten (Menü mit Getränk zum Pauschalpreis) wird der Gesamtpreis aufgeteilt, meist nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise oder vereinfacht nach einem anerkannten Schlüssel. Für Buffets und All-inclusive-Angebote gelten Vereinfachungsregeln aus Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Wer unsicher ist, sollte die Aufteilung mit seinem Steuerberater abstimmen, denn Fehler fallen bei einer Betriebsprüfung schnell ins Gewicht.
Für Gäste gilt: Auf der Rechnung muss der Steuerbetrag getrennt nach 7 % und 19 % ausgewiesen sein. Fehlt diese Aufteilung bei einer Geschäftsrechnung, lassen Sie sich eine korrigierte Rechnung geben, damit der Vorsteuerabzug klappt. Privatpersonen müssen nichts weiter tun – für sie zählt nur der Endpreis.
FAQ
Gilt 2026 in Restaurants 7 % Mehrwertsteuer?
Ja, für Speisen dauerhaft seit dem 1. Januar 2026. Getränke werden weiter mit 19 % besteuert.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 80 € Essen?
Bei 7 % sind es 5,23 €; netto kostet das Essen 74,77 €.
Warum sind Getränke im Restaurant nicht ermäßigt?
Der Gesetzgeber hat die Ermäßigung ausdrücklich auf Speisen beschränkt. Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 %.
Quellen: § 12 UStG und Anlage 2 zum UStG; Steueränderungsgesetz 2025 (7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026, IHK Frankfurt); § 19 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024; Bundesfinanzministerium. Stand: 5. November 2026.