Die Rechnung Schritt für Schritt
Der Rechner ist mit einem gewerblichen Minijob über 603 € im Monat im Jahr 2026 vorbelegt – also mit dem Höchstbetrag, den ein Minijob 2026 haben darf. Für Sie als Arbeitgeber kommen auf den Lohn pauschale Abgaben, die Sie an die Minijob-Zentrale überweisen. Jede Abgabe ist einfach Lohn × Satz, auf den Cent gerundet:
- Krankenversicherung 13 %: 603 € × 13 % = 78,39 €
- Rentenversicherung 15 %: 90,45 €
- Pauschsteuer 2 %: 12,06 €
- Umlage U1 0,8 %: 4,82 € (nur bei bis zu 30 Beschäftigten)
- Umlage U2 0,22 %: 1,33 €
- Insolvenzgeldumlage 0,15 %: 0,90 €
Zusammen sind das 187,95 €. Der Minijob kostet Sie damit 790,95 € im Monat. Dazu kommt noch der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), der je nach Branche unterschiedlich hoch ist und einmal im Jahr abgerechnet wird.
Was bekommt die Aushilfe ausgezahlt?
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitrag beträgt 18,6 %. Davon tragen Sie als Arbeitgeber 15 %, die Aushilfe zahlt die Differenz von 3,6 %: 603 € × 18,6 % = 112,16 €, minus Ihre 90,45 € ergibt 21,71 €. Netto bleiben also 581,29 €. Lohnsteuer und Krankenversicherung zahlt die Aushilfe selbst nicht – das ist mit Ihren Pauschalen erledigt. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, bekommt die vollen 603 € ausgezahlt.
Was ändert sich 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt die Krankenversicherungs-Pauschale für gewerbliche Minijobs von 13 % auf 17,5 %. Bei gleichem Lohn von 603 € steigen Ihre Abgaben damit von 187,95 € auf 215,09 € – das sind 27,14 € mehr im Monat. Sollte auch die geplante Erhöhung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 % kommen (bisher nur ein Regierungsentwurf), wären es 233,18 €. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 633 €; Sie dürfen Ihrer Aushilfe ab Januar also bis zu 30 € mehr zahlen, ohne dass aus dem Minijob ein Midijob wird.
Abgaben für andere Monatslöhne
Die gleiche Rechnung für einige typische Beträge (gewerblich, mit Umlage U1, ohne Unfallversicherung):
| Monatslohn | Abgaben 2026 | Abgaben 2027 | Netto Minijobber (3,6 % RV) |
|---|---|---|---|
| 250 € | 77,93 € | 89,18 € | 241,00 € |
| 400 € | 124,68 € | 142,68 € | 385,60 € |
| 520 € | 162,08 € | 185,48 € | 501,28 € |
| 603 € | 187,95 € | 215,09 € | 581,29 € |
Die Umlagesätze U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage für 2027 sind noch nicht veröffentlicht; der Rechner nutzt dafür die Werte von 2026. Ist Ihre Aushilfe privat krankenversichert, entfällt die Krankenversicherungs-Pauschale ganz.
Gut zu wissen
Die 603 € sind ein Durchschnitt über das Jahr: Maßgeblich ist, dass der Verdienst im Zeitjahr nicht mehr als 7.236 € beträgt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit. Gelegentlich und unvorhersehbar darf die Grenze in bis zu zwei Monaten überschritten werden. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € passen 2026 bis zu 43,3 Stunden im Monat in den Minijob, also rund 10 Stunden pro Woche.
FAQ
Was kostet ein Minijob mit 603 € den Arbeitgeber 2026?
Im gewerblichen Bereich 187,95 € Abgaben (31,17 %), zusammen also 790,95 € im Monat. Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung je nach Berufsgenossenschaft.
Wie viel bekommt der Minijobber von 603 € netto?
581,29 €, weil er 3,6 % Rentenbeitrag zahlt (21,71 €). Hat er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bekommt er die vollen 603 €.
Wie viel teurer wird derselbe Minijob 2027?
Bei 603 € steigen die Abgaben von 187,95 € auf 215,09 €, also um 27,14 € im Monat, weil die Krankenversicherungs-Pauschale auf 17,5 % steigt. Mit der geplanten Pauschsteuer von 5 % wären es 233,18 €.
Quellen (geprüft am 5. November 2026): Minijob-Zentrale, „Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027, 13.10.2026), „Minijob-Beiträge 2026“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-beitraege-2026) und „Aktuelle Minijob-Vorhaben“ (1.10.2026); Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 7.11.2025); BMG-Pressemitteilung zum Zusatzbeitragssatz 2027 (30.10.2026); Haufe Gesetzesradar GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; lohn-info.de (Sozialversicherungsbeiträge 2027).