Warum der Privathaushalt so günstig ist
Wer privat jemanden für Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung beschäftigt, meldet ihn mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Der Staat fördert das bewusst: Statt 13 % bzw. ab 2027 17,5 % Krankenversicherung und 15 % Rentenversicherung zahlen Sie jeweils nur 5 %. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für Sie und zieht sie halbjährlich per Lastschrift ein.
Das Beispiel: 300 € im Monat
Der Rechner ist mit einer Haushaltshilfe vorbelegt, die 2027 monatlich 300 € bekommt. Ihre Abgaben:
- Krankenversicherung 5 %: 15,00 €
- Rentenversicherung 5 %: 15,00 €
- Pauschsteuer 2 %: 6,00 €
- Umlage U1 0,8 %: 2,40 €
- Umlage U2 0,22 %: 0,66 €
- Unfallversicherung 1,6 %: 4,80 €
Zusammen sind das nur 43,86 € (14,62 %). Ihre Haushaltshilfe kostet Sie also 343,86 € im Monat – und sie ist dabei gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Weg zu Ihnen.
Der Rentenbeitrag Ihrer Haushaltshilfe
Weil Sie nur 5 % Rentenbeitrag zahlen, trägt die Haushaltshilfe den größeren Rest: 18,6 % − 5 % = 13,6 %. Bei 300 € sind das 40,80 €, netto bleiben 259,20 €. Das überrascht viele. Ihre Hilfe kann sich aber jederzeit schriftlich bei Ihnen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann bekommt sie die vollen 300 €. Sprechen Sie offen darüber, bevor Sie den Lohn vereinbaren.
Bei sehr kleinen Löhnen gilt eine Mindestgrundlage von 175 €: Der Rentenbeitrag wird dann von 175 € berechnet. Darum zahlt eine Hilfe mit 100 € Lohn verhältnismäßig viel Eigenanteil (siehe Tabelle).
| Lohn | Abgaben | Kosten gesamt | RV Haushaltshilfe | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 100 € | 14,62 € | 114,62 € | 27,55 € | 72,45 € |
| 200 € | 29,24 € | 229,24 € | 27,20 € | 172,80 € |
| 300 € | 43,86 € | 343,86 € | 40,80 € | 259,20 € |
| 450 € | 65,79 € | 515,79 € | 61,20 € | 388,80 € |
| 633 € | 92,54 € | 725,54 € | 86,09 € | 546,91 € |
Ein Teil kommt über die Steuer zurück
Für einen Minijob im Haushalt können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, direkt von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Im Beispiel kostet die Hilfe 12 × 343,86 € = 4.126,32 € im Jahr; 20 % davon wären 825,26 €, Sie bekommen also den Höchstbetrag von 510 €. Die Bescheinigung dafür schickt Ihnen die Minijob-Zentrale zu Jahresbeginn.
Stunden und Grenze
Auch im Haushalt gilt 2027 die Grenze von 633 € im Monat und der Mindestlohn von 14,60 €. Mit 300 € sind das rund 20,5 Stunden im Monat. Bei 633 € wären es höchstens 43,3 Stunden.
Die Umlagen U1 und U2 für 2027 sind noch nicht veröffentlicht; gerechnet wird mit den Werten von 2026. Die geplante Pauschsteuer von 5 % (Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen) würde bei 300 € 9 € mehr im Monat bedeuten.
FAQ
Was kostet eine Haushaltshilfe mit 300 € im Monat 2027?
Sie zahlen 43,86 € Abgaben an die Minijob-Zentrale, insgesamt also 343,86 € im Monat. Die Unfallversicherung ist darin schon enthalten.
Warum zahlt meine Haushaltshilfe 13,6 % Rentenbeitrag?
Weil Sie als Privathaushalt nur 5 % tragen und der volle Beitrag 18,6 % beträgt. Bei 300 € sind das 40,80 €. Ihre Hilfe kann sich davon befreien lassen und bekommt dann den vollen Lohn.
Kann ich die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Ja, 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr. Bei 343,86 € im Monat erreichen Sie den Höchstbetrag von 510 €.
Quellen (geprüft am 5. November 2026): Minijob-Zentrale, „Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027, 13.10.2026), „Minijob-Beiträge 2026“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-beitraege-2026) und „Aktuelle Minijob-Vorhaben“ (1.10.2026); Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 7.11.2025); BMG-Pressemitteilung zum Zusatzbeitragssatz 2027 (30.10.2026); Haufe Gesetzesradar GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; lohn-info.de (Sozialversicherungsbeiträge 2027).