🇩🇪 2026 / 2027
RATGEBER · § 6 ABS. 1B SGB VI

Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob

Auf Ihrer Minijob-Abrechnung fehlt ein kleiner Betrag für die Rente? Das ist normal. Hier erfahren Sie in Ruhe, was die Befreiung bringt und was sie kostet.

Ihr Minijob

Jahr
Arbeitgeber

Worum es geht

Seit 2013 sind Minijobber automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt 15 % (im Privathaushalt 5 %), Sie selbst zahlen die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 %. Wer das nicht möchte, kann sich mit einem kurzen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.

Das Beispiel: 500 € im gewerblichen Minijob 2027

Der Rechner ist mit 500 € Monatslohn im Jahr 2027 vorbelegt, ohne Befreiung. Ihr Eigenanteil: 500 € × 18,6 % = 93,00 €, minus 75,00 € vom Arbeitgeber = 18,00 €. Ausgezahlt werden 482,00 €. Setzen Sie im Rechner das Häkchen „befreit“, sehen Sie 500 € netto. Die Befreiung bringt Ihnen also 18 € im Monat, 216 € im Jahr. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts: Er zahlt in beiden Fällen 178,35 € Abgaben.

So viel zahlen Sie selbst – je nach Lohn

Monatslohn 2027Eigenanteil gewerblichEigenanteil Privathaushalt
150 €10,05 €25,05 €
250 €9,00 €34,00 €
400 €14,40 €54,40 €
500 €18,00 €68,00 €
633 €22,79 €86,09 €

Unter 175 € Lohn wird der Beitrag von 175 € berechnet. Darum ist der Eigenanteil bei kleinen Löhnen höher, als man denkt.

Was Sie mit dem Beitrag bekommen

Der eigene Beitrag ist klein, aber er bringt mehr als nur ein paar Euro Rente:

Besonders profitieren oft Menschen, die gerade nicht anders rentenversichert sind, etwa neben dem Studium oder in einer Familienphase. Wer ohnehin einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, braucht den zusätzlichen Schutz meist weniger.

So funktioniert die Befreiung

  1. Sie geben Ihrem Arbeitgeber einen kurzen schriftlichen Antrag (die Minijob-Zentrale hat dafür ein Formular).
  2. Der Arbeitgeber meldet die Befreiung an die Minijob-Zentrale. Widerspricht diese nicht innerhalb eines Monats, gilt sie – in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingegangen ist.
  3. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden. Haben Sie mehrere Minijobs, gilt sie für alle.

Wo Sie den Beitrag auf der Abrechnung finden

Auf Ihrer Lohnabrechnung steht der Eigenanteil meist als „RV-Beitrag Arbeitnehmer“ oder „Aufstockungsbetrag RV“. Im Beispiel mit 500 € sind das genau die 18,00 €. Fehlt diese Zeile, sind Sie entweder bereits befreit oder Ihr Arbeitgeber hat Sie als befreit gemeldet – fragen Sie im Zweifel kurz nach, damit es keine Missverständnisse gibt.

Unser freundlicher Rat: Entscheiden Sie nicht nur nach den 18 €. Überlegen Sie kurz, ob Ihnen die zusätzlichen Beitragsmonate und der Versicherungsschutz gerade etwas nützen.

FAQ

Wie viel spare ich mit der Befreiung bei 500 € Minijob?

18,00 € im Monat, also 216 € im Jahr. Statt 482,00 € bekommen Sie 500 € ausgezahlt. Für den Arbeitgeber bleiben die Abgaben gleich.

Kann ich die Befreiung später rückgängig machen?

Nein. Sie gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Erst bei einem neuen Minijob können Sie neu entscheiden.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Privathaushalt?

13,6 %, weil der Haushalt nur 5 % zahlt. Bei 500 € Lohn sind das 68,00 € im Monat – hier lohnt sich das Nachdenken über eine Befreiung besonders.

Quellen (geprüft am 5. November 2026): Minijob-Zentrale, „Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027, 13.10.2026), „Minijob-Beiträge 2026“ (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-beitraege-2026) und „Aktuelle Minijob-Vorhaben“ (1.10.2026); Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 7.11.2025); BMG-Pressemitteilung zum Zusatzbeitragssatz 2027 (30.10.2026); Haufe Gesetzesradar GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; lohn-info.de (Sozialversicherungsbeiträge 2027).

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